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Top-Thema

sv.net - die Ausfüllhilfe zu Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweisen

Die Meldungen im Rahmen der DEÜV und die monatlichen Beitragsnachweise dürfen von den Arbeitgebern schon seit längerem nur noch im Wege der elektronischen Datenübermittlung abgegeben werden. In der Regel wird das von den Abrechnungsprogrammen erledigt, soweit diese für die Datenübermittlung geprüft und zugelassen sind. Ausnahmen gibt es im Rahmen des Haushaltscheckverfahrens bei der Minijobzentrale.

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Aktuelles

  • 16.05.2012

    Personalmanagement

    Betriebliches Gesundheitsmanagement: BDP unterstützt Unternehmen

    Belastungen am Arbeitsplatz nehmen zu und auch im familiären Umfeld steigen die Anforderungen: Eine Folge davon ist die Zunahme psychischer Erkrankungen. Dieser Entwicklung will der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) entgegentreten: Gesundheitsmanagement in Unternehmen soll aktiv gefördert werden.

  • 16.05.2012

    Körperschaftssteuer

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke?

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes überwiegend stattgegeben, den eine AG auf verfassungsrechtliche Zweifel an der sog. Zinsschranke stützte (BFH, Beschluss vom 13.03.2012 - I B 111/11).

  • 15.05.2012

    Arbeitsrecht

    Gleichberechtigung auch beim Urlaubsanspruch

    Im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ist festgeschrieben, dass Mitarbeitern nach Vollendung ihres 40. Lebensjahres 30 Urlaubstage zustehen. Jüngeren Arbeitnehmern gesteht das Tarifwerk weniger Urlaubstage zu. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az: 9 AZR 529/10) hat nun entschieden, dass diese Regelung jüngere Angestellte diskriminiere und daher rechtswidrig ist.

  • Archiv

Arbeitshilfe im Fokus


Neuer Basiszins zum 1.1.2012!

Verzugszinsrechner angepasst!

Zum 01.01.2012 hat die Dt. Bundesbank den Basiszins neu berechnet und von 0,37% auf 0,12% gesenkt. Damit ändern sich gem. § 288 BGB auch die Verzugszinsen, die Verbrauchern und Kaufleuten in Rechnung gestellt werden können. Ab dem Jahresbeginn können gegenüber Verbrauchern nun gesetzliche Verzugszinsen von 5,12% und gegenüber Unternehmen 8,12% geltend gemacht werden.

Mit dem Verzugszinsrechner ermittlen Sie rechtssicher und tagegenau die aktuellen Verzugszinsen, die Sie Ihren Schuldnern in Rechnung stellen können. Der Rechner rechnet dabei mit den gesetzlichen Zinsen für Verbrauchergeschäfte und Handelsgeschäfte. Für davon abweichende individuelle Zinssätze können ebenfalls berechnet werden.

Sie benötigen lediglich das Fälligkeitsdatum Ihrer Forderung und den Forderungsbetrag! Zum Verzugszinsrechner gelangen Sie auch hier.